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BGH, 20.02.1975 - III ZR 163/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung - Nutzungsentschädigung einer Verzinsung des Bodenwerts - Anforderungen für das Vorliegen eines Geständnisses
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58
Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen …
Auszug aus BGH, 20.02.1975 - III ZR 163/72
Die Beklagte kann darüber hinaus wegen ihres rechtsgrundlosen Besitzes in dem zur Entscheidung stehenden Zeitraum nach den Vorschriften über das Eigentümer - Besitzer = Verhältnis (§ 988 BGB; vgl. BGHZ 10, 350, 357; 32, 76, 94) oder unmittelbar nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812, 818 Abs. 1 und 2 BGB) verpflichtet sein, den objektiven Wert der Gebrauchsvorteile - bei Grundstücksflächen also in der Regel den objektiven Mietwert - zu ersetzen (vgl. BGH in JR 1954, 460; BGHZ 39, 186). - BGH, 25.03.1963 - VII ZR 270/61
Unrechtmäßige Grundstücksnutzung. Aufwendungsersatz
Auszug aus BGH, 20.02.1975 - III ZR 163/72
Die Beklagte kann darüber hinaus wegen ihres rechtsgrundlosen Besitzes in dem zur Entscheidung stehenden Zeitraum nach den Vorschriften über das Eigentümer - Besitzer = Verhältnis (§ 988 BGB; vgl. BGHZ 10, 350, 357; 32, 76, 94) oder unmittelbar nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812, 818 Abs. 1 und 2 BGB) verpflichtet sein, den objektiven Wert der Gebrauchsvorteile - bei Grundstücksflächen also in der Regel den objektiven Mietwert - zu ersetzen (vgl. BGH in JR 1954, 460; BGHZ 39, 186). - BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13
Auszug aus BGH, 20.02.1975 - III ZR 163/72
Die Beklagte kann darüber hinaus wegen ihres rechtsgrundlosen Besitzes in dem zur Entscheidung stehenden Zeitraum nach den Vorschriften über das Eigentümer - Besitzer = Verhältnis (§ 988 BGB; vgl. BGHZ 10, 350, 357; 32, 76, 94) oder unmittelbar nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812, 818 Abs. 1 und 2 BGB) verpflichtet sein, den objektiven Wert der Gebrauchsvorteile - bei Grundstücksflächen also in der Regel den objektiven Mietwert - zu ersetzen (vgl. BGH in JR 1954, 460; BGHZ 39, 186).
- BGH, 22.03.1954 - IV ZR 137/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.02.1975 - III ZR 163/72
Die Beklagte kann darüber hinaus wegen ihres rechtsgrundlosen Besitzes in dem zur Entscheidung stehenden Zeitraum nach den Vorschriften über das Eigentümer - Besitzer = Verhältnis (§ 988 BGB; vgl. BGHZ 10, 350, 357; 32, 76, 94) oder unmittelbar nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812, 818 Abs. 1 und 2 BGB) verpflichtet sein, den objektiven Wert der Gebrauchsvorteile - bei Grundstücksflächen also in der Regel den objektiven Mietwert - zu ersetzen (vgl. BGH in JR 1954, 460; BGHZ 39, 186). - BGH, 27.05.1971 - III ZR 200/68
Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) …
Auszug aus BGH, 20.02.1975 - III ZR 163/72
Die Anwendung des § 11 AKG kann daher nicht mit der Erwägung verneint werden, daß die Beklagte den Besitz der Schutzbauwerke unabhängig von der Entschädigungsregelung des § 11 AKG auf einer neuen Rechtsgrundlage beansprucht habe (vgl. zu diesem Fall das Senatsurteil vom 27. Mai 1971 - III ZR 200/68 - MDR 1971, 995 = WM 1971, 968). - BGH, 16.12.1965 - III ZR 12/64
Beschlagnahme und Veräußerung von Getreide als unrechtmäßige Anordnung einer …
Auszug aus BGH, 20.02.1975 - III ZR 163/72
Vielmehr genügt es, daß sich die Behörde so verhielt oder betätigte, als sei sie nach dem Reichsleistungsgesetz vorgegangen (so das Senatsurteil vom 16. Dezember 1965 - III ZR 12/64).